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Garantien

Melde dein Fahrradkennzeichen an.

Um die Vorteile der lebenslangen Garantie, des Verfahrens bei Unfällen und/oder der Rahmengarantie zu genießen, musst du dein Fahrrad innerhalb der angegebenen Frist online anmelden. Melde dich dazu bei orbea.com an und gib von deinem Konto aus dein Fahrradkennzeichen ein.

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Wenn dich eine der Serviceleistungen interessiert, die von unseren Garantien abgedeckt werden, empfehlen wir dir, zu deinem Laden zu gehen, damit der Händler alles Weitere veranlassen kann.

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Die kontinuierliche Anstrengung, die wir täglich unternehmen, um qualitativ hochwertige Fahrraeder herzustellen, erlaubt es uns, folgende Garantiebedingungen anzubieten:

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE.

Die GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG beträgt, der aktuellen Gesetzgebung nach, 3 Jahre, oder ist gemäss der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung für die jeweils in dem Land, in dem das Produkt gekauft wird, gesetzlich festgelegten Gewährleistungszeit anzuwenden.

GEWÄHRLEISTUNGSUMFANG

  • ORBEA bietet eine Gewährleistung für eventuelle Mängel an allen von ORBEA hergestellten und/oder vertriebenen Produkten für die gesetzliche Gewährleistungszeit nach dem Erwerb an. Diese Gewährleistung gilt nur für den Ersterwerber des Produkts und verleiht dem Käufer im Fall eines Mangels das Recht auf Reparatur und/oder Ersatz des mangelhaften Produkts, ohne dass dem Kunden dadurch irgendwelche Kosten entstehen.
  • Ebenso umfasst diese gesetzliche Gewährleistung insbesondere Mängel am Lack, an der Oberflächenbehandlung oder durch Korrosion an den an unseren Rädern verwendeten Rahmen und Starrgabeln für die im ersten Absatz erwähnten Gewährleistungszeitraum.
  • Die gesetzliche Gewährleistung von ORBEA ist vollständig mit den von den Herstellern und Vertragshändlern der an unseren Rädern verwendeten individuellen Komponenten anderer Marken angebotenen gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen und Händlergarantien vereinbar, sodass es im Fall eines Mangels an diesen Komponenten notwendig sein kann, daβ der Kunde sich hinsichtlich der individuellen Gewährleistungsansprüchen dieser Komponenten direkt an die entsprechenden Hersteller oder Vertragshändler wenden muss.

GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN

  • Im Fall der Inanspruchnahme aus gesetzlicher Gewährleistung muss der Kunde ORBEA oder dem Händler den Kaufnachweis über das Fahrrad (Kaufrechnung) vorlegen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, das erworbene Produkt gemäß den erhaltenen Anweisungen und Empfehlungen in der Gebrauchsanweisung des Fahrrads und den Handbüchern, die auf der Website von ORBEA veröffentlicht sind, in einem guten Gebrauchszustand zu halten, so daβ ORBEA berechtigt ist, Gewährleistungsansprüche zurückzuweisen, wenn der Mangel direkt auf eine unzureichende Wartung des Produkts durch den Kunden zurückzuführen sein sollte.
  • Die Gewährleistungsansprüche entfallen bei Schäden und Mängel, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung des Fahrrads, der Montage von Zubehör, das nicht dem ab Werk montierten oder gelieferten Originalzubehör entspricht, oder unsachgemäßer Wartungsarbeiten durch den Kunden oder durch Dritte im Namen des Kunden entstanden sind.
  • Verschleißteile unterfallen nicht den Gewährleistungsansprüche und werden von diesen nicht umfasst. Alle Verschleißteile sind in folgender Liste aufgeführt, die jedoch nur zur Orientierung dient und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
    • Lenkerbänder
    • O-Ringe
    • Pedalköpfe
    • Kugellager
    • Bremsschuhe/-backen
    • Steuersätze
    • Gewinde
    • Zahnkränze
    • Scheibenbremsrotoren
    • Staubringe
    • Achsen
    • Lenkergriffe und -bände
    • Stoßdämpferverbindungen
    • Schrauben
    • Gummiteile
    • Sattelbezüge
    • Züge und Hüllen für Schaltung und Bremse/Flüssigkeit
    • Hebelhalter für Schaltung und Bremse
    • Speichen
    • Speichennippel
    • Batterien und Komponenten des elektrischen Systems von E-Bikes
  • Angesichts der Gefahren bei der Benutzung eines Fahrrads sowohl auf der Straße als auch im Gelände sowie der damit verbunden körperlichen Risiken beziehen sich diese Gewährleistungsansprüche ausschließlich auf den Ersatz von mangelhaften Komponenten und umfassen auf keinen Fall Personenschäden, die sich direkt oder indirekt von einem Fehler dieser Komponenten während der Benutzung ableiten lassen. Im Fall eines Verkehrsunfalls, unabhängig von der Ursache desselben, erlischt die ORBEA-Gewährleistung vollständig.
  • Die Gewährleistungsansprüche gelten in keinem Fall für Komponenten des elektrischen Systems, die ohne vorherige Genehmigung von ORBEA demontiert oder modifiziert wurden, um ihre Funktionen zu ändern.

GEWÄHRLEISTUNGSFALL

  • Um die Abdeckung der Gewährleistung beantragen zu können, muss sich der Käufer an die Verkaufsstelle wenden, bei der er das Produkt erworben hat, damit der Händler die Bearbeitung der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche veranlassen kann. Sollte es für den Kunden unmöglich oder äußerst schwierig sein, den ursprünglichen Vertragshändler aufzusuchen, kann er sich an einen anderen ORBEA-Vertragshändler wenden, um die Bearbeitung der Reklamation zu veranlassen, oder ORBEA über folgenden Linkdirekt verständigen, woraufhin er die einschlägigen Anleitungen erhalten wird, um die Reklamation bearbeiten zu lassen. Im Fall der Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Gewährleistungsansprüche muss der Kunde ORBEA oder dem Händler den Kaufnachweis des Fahrrads (Kaufrechnung) vorlegen.
  • Der Umfang der Gewährleistungsansprüche hängt von der Entscheidung unserer Sachbearbeiter hinsichtlich der Ursache des beanstandeten Mangels des Produkts nach einschlägiger Untersuchung des beanstandeten Teils ab.
  • Sollte eine Reparatur nicht möglich sein und ORBEA sich für einen Ersatz des Produkts entscheiden, ersetzt ORBEA das mangelhafte Produkt durch ein gleichwertiges; sollte aufgrund des Lagerbestands ein Ersatz unmöglich sein, erhält der Kunde ein anderes Produkt gleicher Qualität und Leistungsfähigkeit. Im Falle von personalisierten Produkten mit dem MyO-Programm kann ORBEA diese durch ähnliche Produkte in den Farben des Sortiments ersetzen, falls die ursprüngliche Personalisierung nicht möglich ist.
  • Die Verbraucher können eine Beschwerde auf der Online-Plattform zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten einreichen. Hier findet sich auch eine Liste der Schlichtungsstellen der EU-Länder.

LEBENSLANGE ORBEA-GARANTIE.

ORBEA bietet dir unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen eine lebenslange Garantie, nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungszeit.

GARANTIEUMFANG

  • Als Ergänzung zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen bietet ORBEA allen Kunden eine lebenslange ORBEA-Garantie, die von uns freiwillig und kostenlos geleistet wird, und die eine lebenslange Dauer ohne zeitliche Einschränkung hat und den Bruch und/oder Riss aller an unseren Rädern verwendeten Rahmen und Starrgabeln umfasst.
  • Der Begriff „Rahmen“ bezieht sich auf alle ORBEA-Fahrradrahmen sowie auf die eigenen Starrgabeln der Marke. Im Sinne dieser freiwilligen Herstellergarantie bezeichnet „Rahmen“ die Schwinge, die Verbindungsstange und das vordere Dreieck der doppelt gefederten Rahmen, wobei von dieser Definition und dieser Herstellergarantie alle anderen Teile, die am Rahmen befestigt werden können - die als „Ersatzteile“ betrachtet werden - sowie die Federgabeln, ausgenommen sind.
  • Bei Inanspruchnahme dieser lebenslangen ORBEA-Garantie hat der Kunde ein Recht auf Reparatur und/oder Ersatz des betroffenen Produkts im Fall eines Mangels aufgrund von Bruch oder Riss des Rahmens und/oder der Starrgabel..

GARANTIEBEDINGUNGEN

  • Diese Garantie gilt ausschließlich für den Ersterwerber des Produkts, der innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach dem Kauf des Produkts das entsprechende Web-Anmeldeformular für das Fahrrad bzw. den Rahmen ausgefüllt hat. Das bedeutet, dass diese Garantie nicht auf spätere Besitzer des von der Garantie abgedeckten Materials übertragbar ist, die nicht der Ersterwerber sind. Im Fall der Inanspruchnahme dieser Garantie muss der Kunde ORBEA oder dem Händler den Kaufnachweis des Fahrrads (Kaufrechnung) vorlegen.
  • Auf keinen Fall ist die Garantie auf Bruchschäden oder Risse anzuwenden, die aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung des Fahrrads, der Montage von Zubehör, das nicht dem ab Werk montierten oder gelieferten Originalzubehör entspricht, oder unsachgemäßer Wartungsarbeiten durch den Kunden oder durch Dritte im Namen des Kunden entstanden sind.
  • Der Kunde ist verpflichtet, das erworbene Produkt gemäß den erhaltenen Anweisungen und Empfehlungen in der Gebrauchsanweisung des Fahrrads und den Handbüchern, die auf der Website von ORBEA veröffentlicht sind, in einem guten Gebrauchszustand zu halten, so daβ ORBEA berechtigt ist, Garantieansprüche zurückzuweisen, wenn der Mangel direkt auf eine unzureichende Wartung des Produkts durch den Kunden zurückzuführen sein sollte.
  • Angesichts der Gefahren bei der Benutzung eines Fahrrads sowohl auf der Straße als auch im Gelände sowie der damit verbunden körperlichen Risiken bezieht sich diese Garantie ausschließlich auf den Ersatz von beschädigten Komponenten und umfasst auf keinen Fall Personenschäden, die sich direkt oder indirekt von einem Fehler dieser Komponenten während der Benutzung ableiten lassen. Im Fall eines Verkehrsunfalls, unabhängig von der Ursache desselben, erlischt die ORBEA-Garantie vollständig.

GARANTIEFALL

  • Um die Abdeckung der Gewährleistung beantragen zu können, muss sich der Käufer an den Händler wenden, bei der er das Produkt erworben hat, damit der Vertragshändler die Bearbeitung dieser Garantie veranlassen kann. Sollte es für den Kunden unmöglich oder äußerst schwierig sein, den ursprünglichen Händler aufzusuchen, kann er sich an den ORBEA-Vertragshändler wenden, der seinem Wohnsitz am nächsten liegt, um die Bearbeitung der Reklamation zu veranlassen, oder ORBEA über folgenden Link direkt verständigen, woraufhin er die einschlägigen Anleitungen erhalten wird, um die Reklamation bearbeiten zu lassen. Im Fall der Inanspruchnahme dieser Garantie muss der Kunde ORBEA oder dem Händler den Kaufnachweis des Fahrrads (Kaufrechnung) vorlegen.
  • Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, ersetzt ORBEA das mangelhafte Produkt durch ein anderes mit ähnlichen Eigenschaften; sollte ein solcher Ersatz unmöglich sein, kann ORBEA entscheiden, dem Kunden entweder ein anderes Produkt gleicher Qualität und Leistungsfähigkeit auszuhändigen oder dem Benutzer, nach Wahl von ORBEA, einen Nachlass bei einem neuen Einkauf in proportionaler Höhe zum Restwert des mangelhaften Produkts anzubieten. Dieser Restwert wird mit einer jährlichen Abschreibung von 6 % auf den ursprünglichen Verkaufspreis des mangelhaften Produkts ab dem Jahr seiner Gültigkeit im Sortiment berechnet. Im Falle von personalisierten Produkten mit dem MyO-Programm kann ORBEA diese durch ähnliche Produkte in den aktuellen Farben des Sortiments ersetzen, falls die ursprüngliche Personalisierung nicht möglich ist.
  • Im Fall des Ersatzes des Fahrradrahmens durch ein anderes Produkt gleicher Qualität und Leistungsfähigkeit umfasst diese Garantie auf keinen Fall den Ersatz von eventuell nachträglich am Originalrad installierten Komponenten, die mit dem von ORBEA ausgehändigten Ersatzprodukt inkompatibel sind, sodass der Kunde für eventuell entstehende Kosten für diese Teile, Ersatzteile, Zubehör und/oder Komponenten aufkommen muss, die für die Endmontage notwendig sein sollten.
  • Sollte es notwendig sein, das Produkt an das ORBEA-Werk einzuschicken, übernimmt das Unternehmen die eventuell anfallenden Transportkosten, insofern die Garantie von demselben Händler bearbeitet wird, bei dem das Produkt erworben wurde. ORBEA behält sich das Recht vor, vom Kunden die Erstattung dieser Transportkosten und der Kosten für die erneute Versendung des Produkts an den Kunden einzufordern, falls der Kunde die Garantie gegenüber einem Händler, bei dem er das Produkt nicht gekauft hat, oder direkt bei ORBEA beansprucht bzw. wenn die Garantie auf die vom Kunden eingereichte Reklamation nicht anwendbar sein sollte.
  • Darüber hinaus hat der Kunde auf jeden Fall die Arbeitskosten zu übernehmen, die im Fall der Reparatur oder des Ersatzes für die Demontage und spätere Montage des Rahmens und/oder der Gabel notwendig sein sollten, falls die Ausführung dieser Arbeiten bei ORBEA beantragt wird. Auch wenn diese Serviceleistungen von einem Händler ausgeführt werden, hat der Kunde für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen.
  • Der Umfang der Garantie hängt von der Entscheidung unserer Sachbearbeiter hinsichtlich der Ursache des beanstandeten Mangels des Produkts nach dessen Untersuchung ab.

VERFAHREN BEI UNFÄLLEN.

Zu deiner Sicherheit bietet ORBEA ein Verfahren bei Unfällen mit folgenden Eigenschaften an:

DER SERVICE UMFASST FOLGENDES:

Im Fall eines Risses oder Bruchs des Rahmens aufgrund von Umständen, die nicht im Zusammenhang mit Herstellungsfehlern stehen, bieten wir einen Preisnachlass auf einen ähnlichen, neuen Rahmen zu folgenden Bedingungen an:

  • 0 bis 12 Monate nach dem Kaufdatum: 50 % Nachlass auf den Verkaufspreis.
  • 13 bis 24 Monate nach dem Kaufdatum: 40 % Nachlass auf den Verkaufspreis.
  • 25 bis 36 Monate nach dem Kaufdatum: 30 % Nachlass auf den Verkaufspreis.

In diesem Service enthalten sind alle Modelle mit Karbonrahmen.

Um auf diesen Plan zuzugreifen und den Preis für deinen Ersatzrahmen zu erfahren, wende dich an deinen ORBEA-Händler.

BEDINGUNGEN

  • Das Fahrrad muss innerhalb eines Monats ab Kaufdatum angemeldet werden.
  • Bei der Inanspruchnahme dieses Services muss die Kaufrechnung vorgelegt werden.
  • Die Kaufoption bezieht sich auf einen Rahmen, der dem beschädigten Rahmen ähnelt oder gleichwertig ist..
  • Die Montageleistung des Rahmens oder der Gabel auf das Fahrrad wird vom Benutzer getragen.
  • Nach der Rückgabe des beschädigten Rahmens besteht die Möglichkeit einer Kaufoption.
  • ORBEA übernimmt den Transport des Rahmens. Sollte es sich bei dem beauftragten Vertragshändler nicht um den des Kaufes handeln, behält sich ORBEA das Recht vor, die Transportkosten einzufordern.
  • Ersatzteile sind nicht von der Garantie ufasst . ORBEA macht in jedem Einzelfall ein Angebot für den Kauf von eventuell notwendigen Ersatzteilen.

RUEDAS OC XC TEAM - GARANTÍA DE POR VIDA ORBEA Y PROGRAMA KEEP ON ROLLING.

Nuestro esfuerzo continuo y diario por ofrecer la máxima calidad en nuestros productos nos permite brindar una cobertura extra complementaria a la garantía legal a través de nuestro programa Keep On Rolling.

Además, pasado el periodo de garantía legal, las ruedas OC XC Team están cubiertas por la garantía de por vida Orbea.

PROGRAMA Keep On Rolling

Durante los dos primeros años desde el momento de compra, el programa Keep On Rolling ofrece al comprador original una cobertura extra.

Cobertura

  • Sustitución sin preguntas de la llanta de carbono OC de las ruedas OC XC Team debido a cualquier rotura no cubierta por las condiciones de la garantía legal.

Condiciones

  • Este programa sólo será válido para el comprador original del producto que haya cumplimentado, en el plazo de 30 días desde la compra del producto, el formulario de registro de matrícula de la bicicleta.
  • El propietario original de la rueda asumirá los costes de mano de obra y transporte, así cómo los costes de materiales de cualquier otro componente no OC que deba ser sustituido para devolver a la rueda a su estado óptimo de conformidad.

Proceso

  • La petición de cobertura del programa Keep On Rolling debe ser tramitada a través de un distribuidor autorizado Orbea.
  • El distribuidor podrá encargarse de la gestión del material y la sustitución de la llanta OC.
  • Si el usuario quiere una cobertura completa del programa Keep On Rolling, Orbea ofrece la posibilidad de montar la nueva llanta en sus instalaciones por los mismos expertos que montaron la rueda inicialmente.
    • El distribuidor se encargará del envío de la rueda completa a nuestras instalaciones.
    • Además de la llanta, Orbea sustituirá todos los radios y cabecillas para que tu rueda luzca como nueva.
    • El PVP recomendado de este servicio es de 169€. Este importe incluye los costes de mano de obra y transporte de ida y vuelta a nuestras instalaciones.

GARANTÍA DE POR VIDA

Al igual que con nuestros cuadros, como complemento a la garantía legal, Orbea ofrece al comprador original la garantía de por vida Orbea en las llantas OC de las ruedas OC XC TEAM incluidas en este programa.

Cobertura

  • La garantía de por vida Orbea en ruedas ofrece cobertura frente a defectos de fabricación y/o conformidad de los materiales de las llantas OC que la forman.
  • En ejercicio de esta Garantía de por vida ORBEA, el comprador tendrá derecho, en caso de defecto de rotura o fisura de la llanta, a la reparación y/o sustitución del producto afectado.

Condiciones

  • El propietario original de la rueda asumirá los costes de mano de obra de sustitución de la llanta, los costes de transporte, así cómo los costes de materiales de cualquier otro componente no OC que deba ser sustituido para devolver a la rueda a su estado óptimo de conformidad.
  • Esta cobertura sólo será válida para el comprador original del producto que haya cumplimentado, en el plazo de 30 días desde la compra del producto, el formulario de registro de matrícula de la bicicleta.
  • Esta garantía no cubre en ningún caso el desgaste habitual de los elementos perecederos ni el descentrado de la rueda fruto del uso de la misma. Dichos elementos sujetos a desgaste, son los siguientes, resultando dicha lista meramente enunciativa y no limitativa en ningún caso: Radios, cabecillas, rodamientos...

Proceso

  • A fin de tramitar la reclamación, el usuario deberá dirigirse a un distribuidor autorizado Orbea.
  • ORBEA sustituirá la llanta no conforme por otra igual o de características similares, y en caso de no resultar posible en estos términos, ORBEA podrá optar por entregar al usuario otro producto de igual calidad y prestaciones o bien, a elección de ORBEA, ofrecer un descuento al usuario en una nueva compra por una cantidad proporcional al valor residual del producto no conforme.
  • Esta garantía estará sujeta a la decisión de nuestros técnicos, acerca de la naturaleza de la falta de conformidad del producto, tras un estudio del mismo.