Bei Orbea arbeiten wir täglich daran, Premium-Fahrräder anbieten zu können. Deshalb gelten für unsere Kundschaft die folgenden Garantie- und Gewährleistungsbedingungen:
Gesetzliche Gewährleistung
Die gesetzliche gewährleistung ist die Regelung, nach der Orbea gemäß der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgewährleistungsfrist im Land des Endverbrauchenden gewährt.
Ungeachtet dessen bekräftigt Orbea sein Qualitätsversprechen und gewährt eine mindestgarantiezeit von deri (3) jahren, selbst in Ländern, in denen die örtlichen Rechtsvorschriften eine kürzere Frist vorsehen.
In Ländern, in denen kein gesetzlich festgelegter Gewährleistungszeitraum besteht, bietet Orbea eine kommerzielle Garantie gemäß den in diesem Abschnitt dargelegten Bedingungen und Laufzeiten an: drei (3) jahre ab dem ursprünglichen kaufdatum. Diese kommerzielle Garantie erweitert, verändert oder beschränkt keine anderen vertraglichen oder gesetzlichen Rechte, die den Verbrauchenden nach den geltenden nationalen Vorschriften zustehen.
In allen Fällen gelten die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung als vertragsgemäß, insbesondere im Hinblick auf Qualität, Gebrauchstauglichkeit und Übereinstimmung mit der Beschreibung gemäß der in jedem Land geltenden Verbraucherschutzgesetzgebung.
Umfang
Die Garantie umfasst jede mangelhafte Vertragsmäßigkeit von Orbea-Produkten während des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums.
Sie umfasst ausdrücklich Lack-, Beschichtungs- und Korrosionsmängel an Fahrradrahmen und starren Gabeln innerhalb des oben genannten Zeitraums.
Einzelne Komponenten anderer Marken oder Hersteller, die an unseren Fahrrädern verbaut sind, unterliegen deren jeweiligen eigenen Garantiebestimmungen. Im Falle einer Vertragswidrigkeit, die eine dieser Komponenten betrifft, muss der Nutzende den Anspruch unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Hersteller oder Vertriebspartner geltend machen. Orbea übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Garantiebedingungen anderer Hersteller angebotenen mit unseren übereinstimmen.
Geschäftsbedingungen
Kund*innen sind verpflichtet, Orbea oder dem Vertriebspartner die Kaufrechnung des Fahrrads vorzulegen.
Das Produkt muss sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und gemäß den Anweisungen in der Bedienungsanleitung sowie den auf der Orbea-Website veröffentlichten Handbüchern gepflegt werden. Ansprüche können abgelehnt werden, wenn ein mangelhafter oder unsachgemäßer Wartungszustand nachgewiesen wird.
Von der Garantie ausgenommen sind der normale Verschleiß und Verbrauchsteile, insbesondere, aber nicht abschließend:
- Lenkerband, Griffe und Sattelbezüge
- Dichtungen, O-Ringe, Staubkappen, Gewinde, Schrauben und Gummiteile
- Lagerschalen, Kugellager, Speichen, Nippel, Ritzel und Freilaufnaben
- Bremsbeläge, Bremsscheiben und Bremshebelhauben
- Züge, Hüllen sowie Brems- oder Schaltflüssigkeiten
- Dämpfergelenke
- Akkus und elektrische Komponenten von E-Bikes (abgedeckt sind Herstellungsfehler, nicht jedoch der kapazitätsbedingte Leistungsverlust, der infolge normaler Nutzung, Alterung oder Ladezyklen auftritt)
Angesichts der typischen Nutzung eines Fahrrads – auf der Straße oder im Gelände – ist diese Garantie ausschließlich auf die Reparatur oder den Ersatz nicht vertragsgemäßer Komponenten beschränkt. Die Garantie umfasst keine Personenschäden oder Sachschäden, die direkt oder indirekt infolge eines Komponentenausfalls entstehen können. Ebenso erlischt die Garantie im Falle eines Verkehrsunfalls, unabhängig von dessen Ursache.
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei unbefugten Veränderungen oder Manipulationen an elektrischen Komponenten.
Abwicklung
Die Garantiebedingungen und Garantierichtlinien von Orbea wenden dieselben technischen Kriterien an, unabhängig davon, über welchen autorisierten Shop der Garantieanspruch geltend gemacht wird; hieraus ergibt sich jedoch keine automatische Anerkennung eines Garantieanspruchs.
Da die Rechtsvorschriften in den einzelnen Ländern die Rechte und Pflichten zwischen Käufer*in und Verkäufer*in regeln, empfiehlt Orbea, sämtliche Anfragen oder Reklamationen über die ursprüngliche Verkaufsstelle abzuwickeln.
Für den Fall, dass ein anderer Shop aufgesucht wird, empfehlen wir, sich vorab über dessen Bedingungen für den technischen Kundendienst zu informieren und zu prüfen, ob für die Bearbeitung des Anliegens Gebühren erhoben werden, da diese nicht von der Garantie von Orbea abgedeckt werden.
Die Anerkennung eines Garantieanspruchs erfolgt vorbehaltlich der technischen Prüfung durch Orbea hinsichtlich der Art der Vertragswidrigkeit.
Im Falle eines Austauschs stellt Orbea ein Produkt mit vergleichbaren Eigenschaften oder, sofern dies nicht möglich ist, ein Produkt gleicher oder höherer Qualität und Leistungsfähigkeit zur Verfügung. Bei individualisierten MyO-Fahrrädern kann der Austausch durch ein gleichwertiges Modell aus der verfügbaren Farbpalette erfolgen.
Kund*innen können ihre Ansprüche außerdem über die in ihrem EU-Mitgliedstaat geltende Online-Plattform zur Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten geltend machen.